Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

Der Bebauungsplan „Am Weinberg I“ war in der Zeit vom 17.08.22 bis 18.09.22 in der öffentlichen Auslegung. Im gleichen Zeitraum wurden die Träger der öffentlichen Belange am Verfahren beteiligt. Es wurden nur noch diejenigen Träger beteiligt, die im Rahmen der vorherigen Auslegung Bedenken geäußert haben.

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Landratsamt Straubing-Bogen / Städtebauliche Belange:

Bemängelt ist die nicht eindeutige Vermaßung der Höhenbezugspunkte. Die eingetragenen Höhenbezugspunkte gelten allerdings für das jeweilige Baufeld, eine Vermaßung ist hier nicht erforderlich. Bezüglich der ebenfalls angemahnten Darstellung der Erweiterungsfläche als „Schule“ werden die Unterlagen dahingehend geändert, dass sowohl im B-Plan wie auch im FNP dies nachgeholt wird und mit einer genaueren Erläuterung in der Begründung ergänzt wird.

 

Landratsamt Straubing-Bogen / Naturschutzbelange:

Erhebt grundlegende Einwände und erwähnt erhebliche Defizite in den Festsetzungen. In Bezug auf die Grünordnung wird die Festsetzung entsprechend angepasst. Zur Eingriffsregelung wird eine Festsetzung zur Zuordnung der Ausgleichsfläche auf dem Ökokonto ergänzt, die Aussage zum Schnittzeitpunkt wird korrigiert. Die Wertstufen zu den Kompensationsfaktoren sind bei den Prüfungsmethoden erläutert und die Tabelleneinheit wird korrigiert.

Maßnahmen zur Artenschutzregelung wurden als Festsetzungen übernommen. Ansonsten wird auf die Ausführungen des Artenschutzrechtlichen Beitrags verwiesen, aus dem sich die detaillierten Voraussetzungen für die Vermeidung von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatschG ergeben. Die Vermeidung vogelgefährdender Glasflächen wird als Hinweis in den B-Plan übernommen.

 

Landratsamt Straubing-Bogen / Wasserwirtschaft:

Hinweise zu den wasserrechtlichen Themen sind im Bebauungsplan bereits erhalten. Alle weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:

Der Hinweis zu den Grundwärmepumpen wird in den Bebauungsplan aufgenommen, alle weiteren Hinweise waren bereits erhalten.

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Es bestehen keine Einwände mehr.

 

Bund Naturschutz:

Die Vorgabe zur Zufahrt (Ausführung ohne Randsteine und mit Rasengittersteinen) kann erst in der Planung für den Bauantrag berücksichtigt werden.

Zur Anpassung an den Klimawandel kann folgender Beschluss gefasst werden:

- Für den Rückhalt und die Versickerung von Niederschlagswasser wurden Flächen für die   Wasserwirtschaft 

  im Bebauungsplan festgesetzt. Das nicht versickerungsfähige Niederschlagswasser wird gesammelt, in

  einen Vorfluter eingeleitet und somit dem natürlichen Wasserhaushalt wieder zugeführt.

- Die Anzahl der Bäume ist angepasst an die artenschutzrechtlichen Belange. Eine großflächige Beschattung

  ist nicht im Sinne der Förderung des Zauneidechsenvorkommens.

- Die Pflanzung von 1 Baum je 10 Stellplätze wird als ausreichend und mit der Nutzung verträglich erachtet.

Alle weiteren Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen, für eine Festsetzung im B-Plan gibt es keine gesetzliche Grundlage.

 

 

 

Bayernwerk:

Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Stadtwerke:

Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Es wird korrigiert, dass für die Stromversorgung durch die Stadtwerke erfolgt.

 

Regierung von Niederbayern:

Die Unterlagen werden dahingehend geändert, dass die Fl.Nr. 997 im B-Plan und im FNP als Erweiterungsfläche „Schule“ dargestellt wird.

 

ZAW:

Im Bebauungsplan „Weinberg I“ werden lediglich Flächen für den Gemeinbedarf und keine Flächen für Wohnbebauung ausgewiesen. Eine „haushaltsnahe“ Containerinsel wird in den Planungen „Humelberg VI“ oder „Weinberg II“ berücksichtigt.

 

Von Seiten der Bürger sind keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen eingegangen.

 

Auch im Fall des Bebauungsplans hat das Landratsamt Straubing-Bogen, insbesondere der Bereich Naturschutz und Landschaftspflege grundlegende Einwände erhoben, so dass eine weitere Auslegung unvermeidbar ist.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis von den Einwänden, Hinweisen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und beschließt, dass die Hinweise einzuarbeiten und der Bebauungsplan wie im Sachverhalt vorgeschlagen zu korrigieren ist.