Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Nach Billigung des Planentwurfs vom 11.11.2022 für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Solarpark Hörabach II“ könnte nun die frühzeitige Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgenommen werden. Nachdem zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses versäumt wurde, diesen bekannt zu machen, muss dieses im Rahmen der Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses nachgeholt werden.

 

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Diesbezüglich ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Auslegung für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Solarpark Hörabach II“ vorzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2021 ist gemeinsam mit dem Auslegungsbeschluss bekannt zu machen. Die Kosten für das Verfahren hat der Antragsteller zu tragen, hierfür ist ein Durchführungsvertrag zu schließen.