Sitzung: 23.11.2022 BSA/28/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Nach Billigung des Deckblatt-Entwurfs in der Fassung vom 11.11.2022 könnte nun die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gemeinsam mit dem Bebauungsplan (gesonderter TOP) erfolgen. Nachdem zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses versäumt wurde, diesen bekannt zu machen, hat dies nach § 2 Abs. 1 BauGB noch zu erfolgen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu übernehmen. Hierfür wäre ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für das Deckblatt 64 des Flächennutzungsplans durchzuführen. Nachträglich ist auch der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB noch bekannt zu machen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu übernehmen. Hierfür ist ein Durchführungsvertrag zu schließen.