Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Mit Bauantrag vom 08.11.2022 wurde die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf der Fl.Nr. 553/13, Gem. Bogen beantragt. Das Grundstück liegt im Innenbereich. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Mischgebiet dargestellt.

 

Die Antragsunterlagen sind sehr widersprüchlich. In den Gebäude-Ansichten ist ein zweistöckiges Gebäude mit zurückgesetztem Dachgeschoss erkennbar, in den Grundriss-Ansichten gibt es zwei 2. Obergeschosse, wobei das zweite das Dachgeschoss ist. In der Aufstellung der Grundflächen wird ein viertes OG erwähnt. GRZ und GFZ befinden sich im Bereich der Orientierungswerte für Mischgebiete. Die Höhe des Gebäudes beträgt ca. 10,64 m bis zur Hälfte des Dachgeschosses, die gesamte Breite liegt bei ca. 25 m.

 

Im Gebäude sind 11 Wohnungen geplant, im Erdgeschoss soll eine Bank eingerichtet werden. Hierfür werden 8 Außenstellplätze und 24 Tiefgaragenplätze zur Verfügung gestellt, die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind damit eingehalten. Hinsichtlich der Tiefgarage wird eine Abweichung bezüglich der Rampenneigung beantragt. Diese soll 18,5 % anstatt der in der Garagen- und Stellplatzverordnung angegebenen Maximal-Neigung von 15 % haben. Dafür wird die Rampe mit einer Rampenheizung versehen. Für die Genehmigung dieser Abweichung ist die Genehmigungsbehörde zuständig.

 

Es ist ein mit der Stadt abgestimmter detaillierter Entwässerungsplan vorzulegen.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in der Ludmillastr. 1 und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter dem Vorbehalt, dass maximal Erdgeschoss, 2 Stockwerke + Dachgeschoss errichtet werden.

Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass er einen detaillierten, mit der Stadt Bogen abgestimmten Entwässerungsplan vorzuweisen hat.