Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Nachdem weder von Seiten der Bürger noch von Seiten der Träger öffentlicher Belange weitere Bedenken vorgebracht wurden und die Hinweise bereits im Bebauungsplan berücksichtigt wurden, kann der Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO PV Obermenach“ als Satzung beschlossen werden. Die Bekanntmachung hat nach Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt Straubing-Bogen zu erfolgen.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplans mit Deckblatt 59, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO PV Obermenach“ als Satzung.