Sitzung: 28.09.2022 BSA/26/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Die Verwaltung empfiehlt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und auch die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Änderungsverfahren zu beteiligen.
Beschluss:
Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Änderungsverfahren zu beteiligen.