Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Die Verwaltung empfiehlt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und auch die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Änderungsverfahren zu beteiligen.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Änderungsverfahren zu beteiligen.