Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Weiherwiesäcker III“ ist seit 2001 rechtsverbindlich.

 

Der Grundstückseigentümer südlich des Wendehammers bei der Wohnstraße 23 möchte ein Mehrfamilienhaus errichten. Mit der bestehenden Parzellengröße und den festgesetzten Baugrenzen lässt sich das Vorhaben nicht verwirklichen.

 

Um hier eine Umsetzung zu erreichen wäre es angebracht, den gekennzeichneten Bereich mit Deckblatt Nr. 7 zu ändern, zumal auch die übrigen Parzellen mit den bestehenden Baugrenzen nicht einfach zu bebauen sind.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Weiherwiesäcker III“ mit Deckblatt Nr. 7 zu ändern.

 

Der Geltungsbereich wird im Westen von der Wohnstraße 24 und im Osten von der bestehenden Bebauung am Herrenweg begrenzt. Die südliche Begrenzung ist der bestehende Rettungsweg, im nördlichen Bereich erfolgt die Begrenzung durch den bestehenden Weg von der Ganghoferstraße zum Erlenweg. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 815/1, 813/6 Teilfläche, 815, 817, 818, 817/2, 817/4, 817/5, 817/3, 657, 819 Teilfläche und 790/23 Teilfläche der Gemarkung Bogen. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,5 ha.

 

Die bisher geplanten Verkehrs- und Grünflächen sind weitestgehend beizubehalten, da in diesen Bereichen bereits ingenieurmäßige Ausplanungen für Kanal, Wasser und Strom und dgl. getätigt sind.