Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zum Deckblatt Nr. 1 zur Einbeziehungssatzung Niedermenach wurde vom Wasserwirtschaftsamt gefordert, eine Hochwasserberechnung durchzuführen und die überschwemmungsgefährdeten Bereiche darzustellen.

 

In der Stadtratssitzung vom 29.07.2015 wurde der Forderung des Wasserwirtschaftsamtes stattgegeben.

 

Mittlerweile liegt die Wasserspiegelberechnung der Menach in Niedermenach vor. Sie wurde dem Wasserwirtschaftsamt zur Stellungnahme übergeben. Mit Datum vom 12.10.2016, bei der Stadt eingegangen am 19.10.2016, wurde seitens des Wasserwirtschaftsamtes beiliegende Stellungnahme abgegeben.


Beschluss:

 

Die in der Stellungnahme vom 12.10.2016 gemachten Hinweise und Forderungen werden in die Einbeziehungssatzung Niedermenach, Deckblatt Nr. 1, aufgenommen.

 

Da es sich bei der Überschwemmung der Fl.Nr. 1317, Gemarkung Oberalteich, um Überschwemmungen durch einen Rückstau in der Straßenentwässerung handelt, wird auf eine Alternativprüfung für dieses Grundstück verzichtet. Die Straßenentwässerung ist an den neuralgischen Punkten zu optimieren.

 

Dem Wasserwirtschaftsamt ist ein überarbeitetes Deckblatt zur Kenntnis zu übermitteln.

 

Das Deckblatt Nr. 1 Einbeziehungssatzung Niedermenach wird unter Einarbeitung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes in der Fassung vom 14.12.2016 als Satzung beschlossen.