Sitzung: 14.12.2016 BUSA/10/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Für die Grundstücke Fl.Nr. 415/2 und 415/1, Gemarkung Degernbach, wurden Bauanträge gestellt.
Für das Grundstück Fl.NR. 415/2 liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. Das beantragte Einfamilienwohnhaus wurde auch genehmigt.
Das Grundstück Fl.Nr. 415/1 liegt im Außenbereich. Die Genehmigung des Einfamilienwohnhauses für dieses Grundstück wurde verweigert. Das Landratsamt forderte den Antragsteller auf, für diesen Bereich eine Einbeziehungssatzung zu beantragen, um Baurecht zu erlangen.
Beschluss:
Für die Grundstücke Fl.Nr. 415/2 und 415/1, Gemarkung Degernbach, empfiehlt der Bauausschuss dem Stadtrat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung. Die Grundstücke sollen in den Bereich bebauter Ortsteile mit einbezogen werden.