Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Für die Grundstücke Fl.Nr. 415/2 und 415/1, Gemarkung Degernbach, wurden Bauanträge gestellt.

 

Für das Grundstück Fl.NR. 415/2 liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. Das beantragte Einfamilienwohnhaus wurde auch genehmigt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 415/1 liegt im Außenbereich. Die Genehmigung des Einfamilienwohnhauses für dieses Grundstück wurde verweigert. Das Landratsamt forderte den Antragsteller auf, für diesen Bereich eine Einbeziehungssatzung zu beantragen, um Baurecht zu erlangen.


Beschluss:

 

Für die Grundstücke Fl.Nr. 415/2 und 415/1, Gemarkung Degernbach, empfiehlt der Bauausschuss dem Stadtrat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung. Die Grundstücke sollen in den Bereich bebauter Ortsteile mit einbezogen werden.