Sitzung: 13.04.2016 BUSA/01/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
An der Nordseite des Baugrundstückes ist die Höhe der Stützmauer auf die lt. Bebauungsplan zulässigen 0,75 m zu begrenzen. Zum östlichen Nachbarn hin wird der Stützmauer dahingehend zugestimmt, da der Bauherr ebenfalls auffüllen wird. Sollte ein sichtbarer Rest der Stützmauer verbleiben, so ist dieser ebenfalls auf 0,75 m zu beschränken.