Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der Stadtrat folgt dem Beschluss des Bau- und Stadtentwicklungsausschusses und beschließt, für die Teilfläche der Fl.Nr. 1230, Gemarkung Oberalteich, eine Satzung nach § 34 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

Die Kosten des Verfahrens hat der Investor zu tragen.

 

Sämtliche Folgekosten der Erschließung hat der Investor zu tragen.

 

Seitens der Stadt Bogen wird eine Folgekostenumlage erhoben werden.


Abstimmungsvermerke:

StRin Brandl ist bei der Abstimmung abwesend