Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Die Ziele der Raumordnung (Z), die eine Anpassungspflicht nach § 4 Abs. 1 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze der Raumordnung (G) sind zu berücksichtigen.

Die Planung entspricht dem Ziel 6.2.1 (erneuerbare Energien sind verstärkt zu entwickeln und zu nutzen).

Dem Grundsatz, dass PV-Anlagen an möglichst vorbelasteten Standorten (LEP 6.2.3 G) realisiert werden soll oder auf Konversionsflächen wird nicht entsprochen.

Die Stadt hat in den letzten Jahren immer wieder durch Bauleitplanungen die Voraussetzungen für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geschaffen. Dabei ist allerdings kein Konzept bei der Standortwahl erkennbar. Neben Anlagen entlang der Autobahn, die durch das Stadtgebiet läuft und dem Grundsatz 6.2.3 des LEP entsprechen, werden auch Anlagen auf nicht vorbelasteten Standorten über das ganze Gemeindegebiet verteilt und sogar im LSG geplant. Der Stadt wird angesichts der Vielzahl an Planungen zu PV-Freiflächenanlagen empfohlen, ein Konzept zum Ausbau der Solarenergie zu erstellen. Dort können Kriterien für die Standortwahl, maximale Anzahl der überplanten Fläche des Stadtgebietes, maximale Leistung der Anlagen und weitere Aspekte geregelt werden.


Beschluss:

 

Im Hinblick auf den Grundsatz (LEP 6.2.3 G) sind hierbei zunächst die Flächen entlang der Autobahn zu betrachten; diese werden bereits genutzt (z. B. SO PV Lanstorfer, SO PV Bärndorf, SO PV Weidenhofen, Weidenhofen-Erweiterung oder PV SO Waidholz I und II). Bahnlinien mit geeigneten Flächen sind im Stadtgebiet nicht vorhanden. Konversionsflächen z. B. nördlich von Kleinlintach werden ebenfalls bereits genutzt.

Im Stadtgebiet sind entlang der BAB 3 weitere Abschnitte vorhanden, welche sich aufgrund der standörtlichen Voraussetzungen potenziell eignen. Wesentlich begrenzender Faktor ist zur Zeit die Möglichkeit der Netzeinspeisung. Ohne einen geeigneten Netzeinspeisepunkt im Nahbereich, ist eine wirtschaftliche Errichtung nicht möglich.

Der Vorhabenträger für die PV-Anlage „Hörabach I“ hat für die geplante Anlagenleistung eine Einspeisezusage für das Netz der Bayernwerk Netz GmbH. Die Leistung wird in das 2022 neu zu errichtende Umspannwerk Bogen eingespeist.

Der Anlagenstandort nahe Hörabach befindet sich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes in einem leicht hängigen Gelände, welche eine massive Beeinträchtigung im Hinblick auf die Fernwirkung und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht zu erkennen ist. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes werden durch geeignete Begrünungsmaßnahmen gemindert.

Unter Berücksichtigung der aktuellen geopolitischen Situation und der folgenden Anforderungen an eine wesentliche Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Sicherung der Energieversorgung ist das Vorhaben von besonderer Bedeutung und liegt im öffentlichen Interesse. Daher ist dem Ziel 6.2.1 zum verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien besondere Gewichtung beizumessen.

 


Abstimmungsvermerke:

BA-Mitglied Kerscher ist bei der Abstimmung abwesend.