Sitzung: 20.07.2022 BSA/24/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6
Durch die geplante PV-Anlage können Blendwirkungen an
angrenzenden Wohnhäusern (Hörabach 5 und 6) sowie an der östlich an das zu
überplanende Gebiet angrenzenden Gemeindeverbindungsstraße auftreten. Laut
Umweltbericht ist eine 2-reihige Bepflanzung sowie ggf. Gewebematten am Zaun
als blendreduzierende Maßnahmen vorgesehen. Mit den Maßnahmen besteht aus
immissionsschutzfachlicher Sicht Einverständnis, allerdings sollen sie in die
textlichen Festsetzungen übernommen werden. Denkbar wäre z. B. folgende
Formulierung:
Durch die PV-Anlage verursachte Blendwirkungen an
angrenzenden Wohnhäusern und der angrenzenden Gemeindeverbindungsstraße ist
durch Blendschutzmaßnahmen, wie eine dichte Bepflanzung, Gewebematten am Zaun
oder eine andere gleichwertige Maßnahme, zu verhindern.
Beschluss:
Der Formulierungsvorschlag wird in die
textlichen Festsetzungen übernommen.
Abstimmungsvermerke:
BA-Mitglied Kerscher
ist bei der Abstimmung abwesend.