Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

1. Trinkwasserversorgung

·         Keine Einwände, da im geplanten Bereich keine Wasserleitungen der Stadtwerke Bogen GmbH vorhanden sind

·         Der Mindestabstand der Trinkwasserleitung zu Bäumen (Stammmitte) beträgt 2,5 m, deren Überbauung ist nicht zulässig

 

2. Stromversorgung

·         Das Bauvorhaben liegt nicht im Netzgebiet der Stadtwerke Bogen GmbH

 

 

 


Beschluss:

 

Kenntnisnahme aller Punkte

 


Abstimmungsvermerke:

BA-Mitglied Kerscher ist bei der Abstimmung abwesend.