Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

 

 

Gegenüber dem angestrebten Deckblatt bestehen grundsätzlich keine Einwände oder Bedenken.

Zusammenfassung, dass ein Vorkommen von bodenbrütenden Vogelarten nicht ausgeschlossen werden kann. Konkrete Details zu den notwendigen Artenschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan festzulegen. Vorschlag des weiteren Vorgehens entweder mittels Kartierung im Frühjahr / Sommer 2022 oder worstcase-Betrachtung.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Baumanteil im Bereich der seitlichen Randeingrünung wird auf 10 % erhöht und entsprechend in den Unterlagen ergänzt. Somit besteht von Seiten der unteren Naturschutzbehörde Einverständnis mit dem Kompensationsfaktor von 0,1.

 

Konkrete Ausgleichsmaßnahmen sind vom Planungsbüro für die öffentliche Auslegung zu ergänzen.

 

Um artenschutzrechltiche Verbotstatbestände im Hinblick auf bodenbrütende Vogelarten ausschließen zu können, wurde vom Investor eine saP in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden in die Antragsunterlagen für die öffentliche Auslegung eingearbeitet (Hinweis: die Kartierung ist bereits abgeschlossen – durch die Errichtung der PV-Anlage sind keine Artenschutzmaßnahmen notwendig.)

 


Abstimmungsvermerke:

BA-Mitglied Kerscher ist bei der Abstimmung abwesend.