Sitzung: 20.07.2022 BSA/24/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6
Gegenüber dem angestrebten Deckblatt bestehen
grundsätzlich keine Einwände oder Bedenken.
Zusammenfassung, dass ein Vorkommen von
bodenbrütenden Vogelarten nicht ausgeschlossen werden kann. Konkrete Details zu
den notwendigen Artenschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan festzulegen.
Vorschlag des weiteren Vorgehens entweder mittels Kartierung im Frühjahr /
Sommer 2022 oder worstcase-Betrachtung.
Beschluss:
Der Baumanteil im Bereich der seitlichen
Randeingrünung wird auf 10 % erhöht und entsprechend in den Unterlagen ergänzt.
Somit besteht von Seiten der unteren Naturschutzbehörde Einverständnis mit dem
Kompensationsfaktor von 0,1.
Konkrete Ausgleichsmaßnahmen sind vom
Planungsbüro für die öffentliche Auslegung zu ergänzen.
Um artenschutzrechltiche Verbotstatbestände
im Hinblick auf bodenbrütende Vogelarten ausschließen zu können, wurde vom
Investor eine saP in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden in die
Antragsunterlagen für die öffentliche Auslegung eingearbeitet (Hinweis: die
Kartierung ist bereits abgeschlossen – durch die Errichtung der PV-Anlage sind
keine Artenschutzmaßnahmen notwendig.)
Abstimmungsvermerke:
BA-Mitglied Kerscher
ist bei der Abstimmung abwesend.