Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Wird zur Kenntnis genommen. Die Fläche östlich des Vorhabengebietes befindet sich im Besitz des Landkreises und stand nicht für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung.

 

Die Schlingnatter konnte bei den Untersuchungen zu Reptilien (gleiche Methodik bei Schlingnatter wie bei Zauneidechse) nicht nachgewiesen werden. Es sind keine geeigneten Habitatstrukturen vorhaben. Die saP wird im Entwurf dahingehend ergänzt, dass die Schlingnatter kurz erwähnt wird.

Eine Wohnbebauung ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen.