Sitzung: 22.06.2022 BSA/23/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Beschluss:
Wird zur
Kenntnis genommen. Die Fläche östlich des Vorhabengebietes befindet sich im
Besitz des Landkreises und stand nicht für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung.
Die
Schlingnatter konnte bei den Untersuchungen zu Reptilien (gleiche Methodik bei
Schlingnatter wie bei Zauneidechse) nicht nachgewiesen werden. Es sind keine
geeigneten Habitatstrukturen vorhaben. Die saP wird im Entwurf dahingehend
ergänzt, dass die Schlingnatter kurz erwähnt wird.
Eine Wohnbebauung ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen.