Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

A)        Artenschutz und Biotopverbund

1.      Das Feldgehölz wird größtenteils erhalten.

2.      Die Zufahrt dient der Anbindung des südlich geplanten Wohngebietes an den Kindergarten. Eine Weiterführung des Geh- und Radweges nach Süden in das geplante Wohngebiet ist vorgesehen.

3.      Es wird in der Festsetzung zu den Reptilienbiotopen ergänzt, dass die Biotope durch einen Zaun oder eine durchgehende Dornstrauchhecke vor Störungen dauerhaft zu schützen sind.

4.      Wird zur Kenntnis genommen und in der Planung berücksichtigt, die konkreten Entwässerungsmaßnahmen werden erst im Rahmen des Entwässerungskonzeptes festgelegt.

5.      Es ist vorgesehen, die Maßnahmen wie geplant umzusetzen.

 

B)        Maßnahmen zur Begrenzung der Klimaerwärmung

1.    Die Dämmung eines Gebäudes kann im Rahmen des Bebauungsplans nicht festgesetzt werden.

2.    Der Bebauungsplan lässt die Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaik und Solar-thermie zu.

3.    Die Art der Heizung kann im Rahmen des Bebauungsplans nicht festgesetzt werden.

 

C)        Anpassung Klimaerwärmung

1.      Eine solche Festsetzung kann im Bebauungsplan nach § 9 BauGB nicht getroffen werden.

2.      Durch die geringen Grundflächenzahlen sowie die umfangreichen Grünflächen wurde die Versiegelung möglichst geringgehalten.

3.      Die Anzahl der Bäume je m² sowie die Bäume je Stellplatz wurden unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung festgesetzt. Eine dichtere Bepflanzung würde die Nutzung beeinträchtigen.

4.      Die Artenliste wird entsprechend angepasst.

Anmerkung:

Die Schlingnatter konnte bei den Untersuchungen zu Reptilien (gleiche Methodik bei Schlingnatter wie bei Zauneidechse) nicht nachgewiesen werden. Es sind keine geeigneten Habitatstrukturen vorhaben. Die saP wird im Entwurf dahingehend ergänzt, dass die Schlingnatter kurz erwähnt wird.


Abstimmungsvermerke:

StR-Mitglied Stangl war bei der Abstimmung nicht anwesend.