Sitzung: 22.06.2022 BSA/23/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Beschluss:
A)
Artenschutz
und Biotopverbund
1.
Das
Feldgehölz wird größtenteils erhalten.
2.
Die
Zufahrt dient der Anbindung des südlich geplanten Wohngebietes an den
Kindergarten. Eine Weiterführung des Geh- und Radweges nach Süden in das
geplante Wohngebiet ist vorgesehen.
3.
Es
wird in der Festsetzung zu den Reptilienbiotopen ergänzt, dass die Biotope
durch einen Zaun oder eine durchgehende Dornstrauchhecke vor Störungen
dauerhaft zu schützen sind.
4.
Wird
zur Kenntnis genommen und in der Planung berücksichtigt, die konkreten
Entwässerungsmaßnahmen werden erst im Rahmen des Entwässerungskonzeptes
festgelegt.
5.
Es
ist vorgesehen, die Maßnahmen wie geplant umzusetzen.
B)
Maßnahmen
zur Begrenzung der Klimaerwärmung
1. Die Dämmung eines Gebäudes kann im Rahmen
des Bebauungsplans nicht festgesetzt werden.
2. Der Bebauungsplan lässt die Nutzung der Dachflächen
durch Photovoltaik und Solar-thermie zu.
3. Die Art der Heizung kann im Rahmen des Bebauungsplans
nicht festgesetzt werden.
C)
Anpassung
Klimaerwärmung
1.
Eine solche Festsetzung kann im Bebauungsplan nach §
9 BauGB nicht getroffen werden.
2.
Durch die geringen Grundflächenzahlen sowie die
umfangreichen Grünflächen wurde die Versiegelung möglichst geringgehalten.
3.
Die Anzahl der Bäume je m² sowie die Bäume je
Stellplatz wurden unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung festgesetzt.
Eine dichtere Bepflanzung würde die Nutzung beeinträchtigen.
4.
Die
Artenliste wird entsprechend angepasst.
Anmerkung:
Die Schlingnatter konnte bei den
Untersuchungen zu Reptilien (gleiche Methodik bei Schlingnatter wie bei
Zauneidechse) nicht nachgewiesen werden. Es sind keine geeigneten
Habitatstrukturen vorhaben. Die saP wird im Entwurf dahingehend ergänzt, dass
die Schlingnatter kurz erwähnt wird.
Abstimmungsvermerke:
StR-Mitglied Stangl
war bei der Abstimmung nicht anwesend.