Sitzung: 30.11.2016 SR/08/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
Die Anbauverbotszonen sind im Bebauungsplan darzustellen. Der Pflanzabstand zur Straße ist mittels Maßangabe festzulegen. Die im Bebauungsplan dargestellte Entfernung beträgt bereits mehr als 8 m.