Sitzung: 22.06.2022 BSA/23/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Beschluss:
·
Da
nach Aussage des Landratsamtes Straubing Bogen, der Regierung von Niederbayern
und dem Regionalen Planungsverband zwischen der neuen Siedlungsfläche und der
bestehenden Siedlungseinheit keine Anbindung (Entfernung <100 m) besteht, ist
mit den zuständigen Stellen abzustimmen, ob die Fl.Nr. 997, Gem. Oberalteich,
in den Geltungsbereich aufgenommen wird oder die zukünftige Nutzung der Fl.Nr.
997 lediglich kenntlich gemacht wird, ohne sie in den Geltungsbereich
aufzunehmen.
·
Das
Regelverfahren wird angewandt; Die Begründung wird dahingehend korrigiert.
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Zu
1.2.: Die Wandhöhe wird konkretisiert
·
Zu
2.2.: Dachfarben werden festgesetzt
·
Zu
2.3.: Der erste Satz wird aus der Festsetzung gestrichen
·
Zu
3.: Der Hinweis auf die gültige Stellplatzsatzung der Stadt Bogen wird
aufgenommen
Abstimmungsvermerke:
StR-Mitglied Stangl
war bei der Abstimmung nicht anwesend.