Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Hinweis, dass für die Ausweisung des Wohngebietes nördlich des Freundorfer Weges ein Schalltechnisches Gutachten zur Dimensionierung des Lärmschutzes in Richtung Gemüsehof Stangl erforderlich ist, wird zur Kenntnis genommen. Eine Untersuchung im Zuge der Planung „Humelberg VI“ hat bereits stattgefunden. Für den Bebauungsplan „Humelberg VI“ wird eine schalltechnische Untersuchung für alle umliegenden Lärmquellen durchgeführt, ggf. ein Gutachten erstellt und Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.