Sitzung: 30.11.2016 SR/08/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Die Punkte 6.3.1 bis 6.3.6 wurden in einen Gesamtbeschluss zusammengefasst.
Beschluss:
Die Anregungen der Regierung von Niederbayern werden aufgegriffen. Der Punkt 1.1 des Bebauungsplanentwurfes unter dem Abschnitt B „Festsetzungen“ ist wie folgt zu fassen:
Zusätzlich sind ein Getränkemarkt von nicht mehr als 450 m ² Verkaufsfläche sowie ein Backshop, eine Bankfiliale und eine Gaststätte mit Nebenräumen als jeweils separat betreibbare Ladeneinheit zulässig.
Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf ist in den Bereichen Raumordnung und Landesplanung (S. 9-11) sowie deren Berücksichtigung (ab S. 11) anzupassen.