Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Die Punkte 6.3.1 bis 6.3.6 wurden in einen Gesamtbeschluss zusammengefasst.


Beschluss:

 

Die Anregungen der Regierung von Niederbayern werden aufgegriffen. Der Punkt 1.1 des Bebauungsplanentwurfes unter dem Abschnitt B „Festsetzungen“ ist wie folgt zu fassen:

 

Zusätzlich sind ein Getränkemarkt von nicht mehr als 450 m ² Verkaufsfläche sowie ein Backshop, eine Bankfiliale und eine Gaststätte mit Nebenräumen als jeweils separat betreibbare Ladeneinheit zulässig.

 

Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf ist in den Bereichen Raumordnung und Landesplanung (S. 9-11) sowie deren Berücksichtigung (ab S. 11) anzupassen.