Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen die Bebauungspläne keine Einwände.

Im Umweltbericht Ziffer 2.7 (Seite 34) des Bebauungsplanes SO „Photovoltaik Waidholz I“ ist die Lage der Ausgleichsfläche noch zu korrigieren.

Zur rechtlichen Sicherung der benötigten Ausgleichsfläche ist vor Rechtskraft des Bebauungsplanes ein Grundbucheintrag (Dingliche Sicherung mit Reallast) erforderlich (§15 Abs. 4 BNatSchG).

Die Ausgleichsfläche ist mit Rechtskraft des Bebauungsplanes durch die Stadt Bogen an das Ökoflächenkataster zu melden (Art. 9 Satz 4 BayNatSchG).

 

 


Beschluss:

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen die Bebauungspläne keine Einwände.

 

Die Korrektur bzgl. der Lage der Ausgleichsfläche wird durch das Ingenieurbüro in den Unterlagen vorgenommen.

Es ist vor Bekanntgabe der Satzung eine grundbuchrechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche der Verwaltung vorzulegen, anhand derer die Meldung an das LfU erfolgen kann.