Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Das Landratsamt Straubing-Bogen gab vor, dass die Regierung von Niederbayern bei den Defizitverträgen mit den Kindergartenträgern darauf besteht, dass es eine 80/20-Regelung pro Jahr gibt. Das heißt, der jeweilige Kindergartenträger hat 20% des Defizits zu tragen.

 

In der Stadt Bogen ist die Situation so, dass die kirchlichen Träger St. Florian und St. Peter & Paul eine 90/10-Regelung mit der Stadt haben. Nachdem diese beiden Einrichtungen Eigentümer des Grundes und der Gebäulichkeiten sind, gilt die Vermutung, dass sie den Kindergartenbetrieb wirtschaftlich führen und leiten. Es wird somit vorausgesetzt, dass ein Eigeninteresse hinsichtlich einer wirtschaftlichen Betriebsführung gegeben ist.

 

Bei den BRK Kindergärten besteht derzeit eine 100%ige Kostenübernahme.

 

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht, kann die 90/10-Regelung bei den kirchlichen Trägern beibehalten werden.

 

Die Regelung mit dem BRK muss auf eine 80/20-Regelung geändert werden.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass eine Betriebsträgeränderungsvereinbarung mit dem

BRK wie folgt geschlossen wird:

 

Die Defizitübernahme wird mit 80 % für die Stadt Bogen und 20 % für das BRK geregelt.

Dies gilt erstmals für das neue Kindergartenjahr ab 09/2022.

 

Die kirchlichen Träger bleiben weiterhin bei der 90/10-Regelung.