Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

 

 

 

 


Beschluss:

 

A 33 / 55 Flächensparende Bauweise und Vermeidung von Flächenversiegelung

Aufgrund der Nutzung als Gewerbegebiet wird die formulierte Reduzierung als zu weitgehend betrachtet, da für verschiedene betriebliche Abläufe eine Vollversiegelung erforderlich sein kann.

 

 

A55 alternativ zugelassene Ableitung von Oberflächenwasser in Grünflächen

 

 An der Formulierung wird festgehalten;

 

 

B Grünordnung/ Artenschutz/ Bodenschutz/ naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

 

Die Anregungen und Hinweis werden zur Kenntnis genommen. Die Grünordnung und die Eingriffsbilanzierung sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Es besteht von Seiten der UNB Einverständnis mit den vorgenommenen grünordnerischen Festsetzungen und der Ausgleichsflächenplanung.

 

Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf in der Bauleitplanung

 

 

C Wasserhaushalt

 

Abflachung des Grabens und Anrechnung an den Retentionsraum;

 

Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen; An den, mit dem WWA und LRA abgestimmten, Berechnung und Ausführungen des Retentionsraumes wird nichts mehr verändert; an der Planung wird festgehalten;

 

 

D Ressourcenschonung/ Abfallwirtschaft/ Energieversorgung:

D6 – D30

 

Die Anforderungen sind gesetzliche Vorgabe und zusammen mit dem Gesetz für erneuerbare Energien EEG einzuhalten. Weitergehende Vorgaben werden nicht für erforderlich gehalten.

Die Anregungen übersteigen den Regelungsgehalt des Bebauungsplanes.