Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Investor stellt vor Ort einen mündlichen Antrag für ca. 5 Parzellen und überreicht jedem anwesenden BA-Mitglied und der Verwaltung einen Lageplan.

 

Das Gremium plädiert für die Errichtung von 1- und 2-Familien-Häusern (Doppelhäuser). Der Investor soll verpflichtet werden, sich auch um eventuelle Folgeschäden an der Straße kümmern zu müssen.

 

Die Möglichkeit der Müllentsorgung muss der Investor klären.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Teilfläche der Fl.Nr. 1230, Gemarkung Oberalteich, eine Satzung nach § 34 BauGB nach ungefährem Geltungsbereich (Lageplan vom Investor vorgelegt am 18.05.2022) aufzustellen.

 

Die Kosten des Verfahrens hat der Investor zu tragen.

 

Sämtliche Folgekosten der Erschließung hat der Investor zu tragen.

 

Seitens der Stadt Bogen wird eine Folgekostenumlage erhoben werden.