Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Ein Antrag auf Stellplatzablösung vom 18.05.2022 wurde vorgelegt, um 2 nicht nachgewiesene Stellplätze abzulösen und in Form einer Bürgschaft zu sichern. Der Antragsteller versucht, im Stadtgebiet noch 2 Stellplätze nachweisen zu können.


Beschluss:

 

Für das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung Bestandsgebäude, Stadtplatz 5, wird zur Ablösung von 2 fehlenden Stellplätzen ein Stellplatzablösungsvertrag mit dem Eigentümer geschlossen. Die geforderte Summe wird nicht gleich fällig.

 

Dem Eigentümer wird bis spätestens 30.06.2024 die Möglichkeit gegeben, noch 2 Stellplätze auszuweisen. Ab diesem Zeitpunkt wird nach Satzung der Stadt Bogen die Ablösesumme fällig. Es ist eine Bürgschaft als Sicherheit vorzulegen.


Abstimmungsvermerke:

BA-Mitglied Franz war nicht anwesend.