Sitzung: 13.04.2016 BUSA/01/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
In die Festsetzungen ist mit aufzunehmen, dass bei Vorlage der Bauanträge ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen ist.
Für die auf den Privatgrundstücken bereitgestellten Ausgleichsflächen sind Dienstbarkeiten noch vor Satzungsbeschluss zu bestellen.
Nach Vorliegen der Dienstbarkeiten kann dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.