Sitzung: 30.11.2016 SR/08/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Der Erste Bürgermeister bedarf einer Ermächtigung, mit seiner Stimme in der Gesellschafterversammlung die Gesellschaft zu entlasten.
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung die Gesellschaft zu entlasten.