Sitzung: 30.11.2016 SR/08/2016
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Anwesend: 19
Nachkalkulation
der Gebühren für die Grabauflösung (§ 5 der Friedhofsgebührensatzung vom
25.07.2016)
Die Städtischen Friedhöfe, Stadtfriedhof und
Waldfriedhof, stellen nach § 12 Abs. 1 KommHV-K kostenrechnende Einrichtungen
dar, deren Gebührenaufkommen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen so
bemessen werden sollen, dass sich die ansatzfähigen Kosten und die
einrichtungsbezogenen Abgaben der Gebührenzahler decken (Art. 8 Abs. 2 Satz 1
KAG) .
Für das Jahr 2017 wurde eine Nachkalkulation der Gebühren für die Grabauflösung, für die städtischen Friedhöfe durchgeführt.
Derzeit werden nach § 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 25.07.2016 für die Grabauflösung, Entfernung des Grabmals, der Einfassung und das Einebnen einer Grabstelle folgende Gebühren veranschlagt:
a) Einzelgrab 100 €
b) Doppelgrab 125 €
c) Weitere
Grabstellen 25 €
Die Berechnung der tatsächlichen Kosten für das Auflösung einer Grabstelle durch den Bauhof ergab Kosten je aufgelöste Grabstelle von ca. 249,05 €.
Berechnung:
Arbeitsstunden 2 Mann je 2,5 Stunden a 37,31 € 186,55 €
Kosten für Maschineneinsatz (2,5 Stunden) 25,00 €
Kosten für Fahrzeug/LKW (2,5 Stunden) 37,50 €
Gesamtkosten für Grabauflösung je Grabstelle 249,05 €
Derzeitige Einnahmen 100,00 €
Verlust je aufgelöste Grabstelle 149,05 €
mal aufzulösende Gräber jährlich (ca. 60)
Derzeitiger jährlicher Gesamtverlust durch Grabauflösung 8.943,00 €
Unter Zugrundelegung von 60 Grabauflösungen pro Jahr ergibt sich somit ein jährlicher Gesamtverlust für die Kostenrechenende Einrichtung Friedhof von 8.943,00 €.
Es wird vorgeschlagen die Gebühren für die Grabauflösung wie folgt zu erhöhen.
§ 5 der Friedhofsgebührensatzung; Grabauflösung:
a) Einzelgrab von 100 Euro auf 250 Euro
b) Doppelgrab von 125 Euro auf 330 Euro
c)
Dreifachgrab von
150 Euro auf 410 Euro
FV Gegenfurtner schlug vor, die Gebühren wie folgt zu erhöhen:
- von 100 Euro auf 200 Euro,
- von 125 Euro auf 250 Euro und
- von 150 Euro auf 300 Euro
zu erhöhen.
FV Kietzke möchte die Gebührenerhöhung auf mehrere Jahre aufteilen.
Über den weitergehenden Vorschlag der Verwaltung wurde abgestimmt.
Beschluss:
Die Gebühren für die Grabauflösung werden wie folgt erhöht:
§ 5 der Friedhofsgebührensatzung; Grabauflösung:
a) Einzelgrab von 100 Euro auf 250 Euro
b) Doppelgrab von 125 Euro auf 330 Euro
c)
Dreifachgrab von
150 Euro auf 410 Euro