Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Anwesend: 19

Nachkalkulation der Gebühren für die Grabauflösung (§ 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 25.07.2016)

 

Die Städtischen Friedhöfe, Stadtfriedhof und Waldfriedhof, stellen nach § 12 Abs. 1 KommHV-K kostenrechnende Einrichtungen dar, deren Gebührenaufkommen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen so bemessen werden sollen, dass sich die ansatzfähigen Kosten und die einrichtungsbezogenen Abgaben der Gebührenzahler decken (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG) .

 

Für das Jahr 2017 wurde eine Nachkalkulation der Gebühren für die Grabauflösung, für die städtischen Friedhöfe durchgeführt.

 

Derzeit werden nach § 5 der Friedhofsgebührensatzung vom  25.07.2016 für die Grabauflösung, Entfernung des Grabmals, der Einfassung und das Einebnen einer Grabstelle folgende Gebühren veranschlagt:

 

a)    Einzelgrab                         100 €

b)    Doppelgrab                       125 €

c)    Weitere Grabstellen            25 €

Die Berechnung der tatsächlichen Kosten für das Auflösung einer Grabstelle durch den Bauhof ergab Kosten je aufgelöste Grabstelle von ca. 249,05 €.

 

Berechnung:

 

Arbeitsstunden 2 Mann je 2,5 Stunden a 37,31 €                                                      186,55 €

Kosten für Maschineneinsatz (2,5 Stunden)                                                                25,00 €

Kosten für Fahrzeug/LKW (2,5 Stunden)                                                                     37,50 €

Gesamtkosten für Grabauflösung je Grabstelle                                                         249,05 €

Derzeitige Einnahmen                                                                                                100,00 €

Verlust je aufgelöste Grabstelle                                                                                 149,05 €

mal aufzulösende Gräber jährlich (ca. 60)

Derzeitiger jährlicher Gesamtverlust durch Grabauflösung                                   8.943,00 €

 

Unter Zugrundelegung von 60 Grabauflösungen pro Jahr ergibt sich somit ein jährlicher Gesamtverlust für die Kostenrechenende Einrichtung Friedhof von 8.943,00 €.

 

 

Es wird vorgeschlagen die Gebühren für die Grabauflösung wie folgt zu erhöhen.

 

§ 5 der Friedhofsgebührensatzung; Grabauflösung:

 

a)    Einzelgrab                               von      100 Euro         auf       250 Euro

b)    Doppelgrab                             von      125 Euro         auf       330 Euro

c)    Dreifachgrab                           von      150 Euro         auf       410 Euro

 

FV Gegenfurtner schlug vor, die Gebühren wie folgt zu erhöhen:

- von 100 Euro auf 200 Euro,

- von 125 Euro auf 250 Euro und

- von 150 Euro auf 300 Euro

zu erhöhen.

 

 

FV Kietzke möchte die Gebührenerhöhung auf mehrere Jahre aufteilen.

 

Über den weitergehenden Vorschlag der Verwaltung wurde abgestimmt.


Beschluss:

 

Die Gebühren für die Grabauflösung werden wie folgt erhöht:

 

§ 5 der Friedhofsgebührensatzung; Grabauflösung:

 

a)    Einzelgrab                               von      100 Euro         auf       250 Euro

b)    Doppelgrab                             von      125 Euro         auf       330 Euro

c)    Dreifachgrab                           von      150 Euro         auf       410 Euro