Sitzung: 06.04.2022 BSA/22/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass unter Beachtung der Inhalte der
Stellungnahmen für das LSG-Herausnahmeverfahren eine positive
naturschutzfachliche Stellungnahme in Aussicht gestellt werden kann.
Es wird zur Kenntnis genommen, das artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände für das Vorhaben ausgeschlossen werden können.
Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird auf Grundlage des
Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom
10.12.2021 abgehandelt. Nach den darin enthaltenen Kriterien können kann die
Anlage durch ökologische Gestaltung und Pflege sowie durch Vermeidungsmaßnahmen
für das Landschaftsbild so umgesetzt werden, dass der Ausgleich innerhalb des
Geltungsbereiches erbracht werden kann. Die entsprechenden Unterlagen werden
dem geänderten Entwurf beigefügt.