Sitzung: 06.04.2022 BSA/22/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Anregungen bezüglich der Errichtung von Blendschutzeinrichtungen wird
Rechnung getragen. Die textliche Festsetzung III 0.5.3 im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan wird wie folgt formuliert:
„An sämtlichen Stellen, an denen Blendwirkungen auf Wohnhäuser oder den
Straßenverkehr auftreten können, sind geeignete Blendschutzeinrichtungen (z. B.
Blendschutznetze oder gleichwertige Maßnahme) anzubringen.“