Sitzung: 06.04.2022 BSA/22/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Von der Stellungnahme wird Kenntnis
genommen.
Zu 1. und 2. Die Anmerkungen zu Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung werden zur Kenntnis genommen.
Zu 3.: Das Niederschlagswasser wird flächig über die
Wiesenflächen versickert, eine Sammlung und Ableitung erfolgt nicht.
Zu 4.: Es wird zu Kenntnis genommen, dass das Vorhaben
nicht in einem festgesetzten, vorläufig gesicherten oder ermittelten
Überschwemmungsgebiet liegt. Bezüglich der Lage der östlichen Teilflächen im
wassersensiblen Bereich der Menach wird der Anregung des Wasserwirtschaftsamtes
nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger gefolgt. Die Einfriedung der PV-Anlage
ist im südöstlichen Bereich bis auf die vorgeschlagene Linie zurückzunehmen und
vom Gewässer abzurücken. Die Planung wird entsprechend angepasst.
Zu 5.: Die Hinwiese zur organoleptischen Untersuchung
sind in den textlichen Hinweisen IV des Bebauungsplanes enthalten. Die
Bewertung der Bodenfunktionen wird im Umweltbericht ergänzt.
Durch das Vorhaben erfolgt kein Bodenabtrag, die
Hinweise zum Schutz des Mutterbodens werden zur Kenntnis genommen.
Zu 6.: Es erfolgen keine Erdarbeiten mit
Geländeanschnitten. Der Hinweis auf wild abfließendes Wasser ist in den
textlichen Hinweisen IV des Bebauungsplanes enthalten