Sitzung: 23.03.2022 SR/78/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Die Belange werden zur Kenntnis genommen und sind vollumfänglich in der künftigen Planung zu berücksichtigen.
Insbesondere ist der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG zu streichen und Art. 7 Abs. 1 BayDSchG entsprechend den Vorgaben zu übernehmen.