Sitzung: 23.02.2022 SR/77/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Laut Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 Ziffer 18 Geschäftsordnung obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des Stellvertreters.
Frau Weiß Monika trat ihren Dienst ab 01.11.2021 als Mitarbeiterin der Stadtkasse/Buchhaltung an.
Frau Helmbrecht ist Kassenverwalterin.
Frau Weiß soll zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Frau Monika Weiß zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu.