Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

 

Der Belang der Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen.

 

Da die Löschwasserversorgung nicht sichergestellt werden kann, ist dieser in ausreichendem Umfang durch beispielsweise Zisternen oder eines Löschweihers von Seiten des Vorhabenträgers vorzuhalten und sicherzustellen. Dies ist in der Planung zeichnerisch darzulegen.

 

Eine vorherige Abstimmung und Abnahme durch den Kommandanten der FFW Bogen ist vor Bau einer baulichen Anlage nachzuweisen und der Amtsstelle II und III der Stadt Bogen zu bestätigen.