Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Herr Siegfried Heinze möchte das Stadtwappen in seiner Wappenpräsentation auf seiner Internetseite unter www.s-heinze.de und www.ortswappen.de abbilden. Die Verwendung ist nach Art. 4 Abs. 3 GO erlaubnispflichtig.


Beschluss:

 

Die Verwendung des Bogener Stadtwappens für die Wappensammlung auf der Homepage von Herrn Siegfried Heinze, www.s-heinze.de und www.ortswappen.de wird genehmigt.