Sitzung: 15.12.2021 SR/74/2021
Da die Stadt Bogen für ihre
Bürger Abwasserbeseitigungsanlagen bereitstellt, werden Benutzungsgebühren i.S.
des Art. 8 KAG erhoben. Um die Gebührenhöhe angemessen festsetzen zu können,
bedarf es regelmäßig einer Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr.
Für dieses Jahr, soll turnusmäßig eine Neukalkulation der Gebühren für die
nächsten 4 Jahre erfolgen. Bisher war auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom
04.06.2003 ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren vorgesehen. Allerdings erscheint
der Verwaltung diese Zeitspanne etwas zu gering, weshalb der Turnus auf 4 Jahre
erweitert werden soll. Da die Vermögenserfassung der Abwasserbestände
vollständig abgeschlossen ist, wurden auf dieser Grundlage einige Änderungen
hinsichtlich der Berechnungsmethodik vorgenommen, wie aus der
Gebührenkalkulation, die als Anlage beigefügt ist, entnommen werden kann.
Die errechnete Gebührenhöhe
beträgt für das Schmutzwasser 2,33/m³ Abwasser und für das Niederschlagswasser
0,25€/m² befestigte Fläche. Somit müssten grundsätzlich die aktuell geltenden
Gebühren (2,21€/m³ Schmutzwasser, 0,19€/m² befestigte Fläche) erhöht werden.
Allerdings wurde in den
letzten Jahren im Abwasserbereich eine Rücklage in Höhe von insgesamt
1.247.675,31€ gebildet. Sie kann verwendet werden, um die Mehrkosten abzudecken
und so die aktuelle Gebührenhöhe beizubehalten. Nach der aktuellen Kalkulation
würde sich die Rücklage bei gleichbleibenden Gebühren jährlich um 133.888,55€
verringern.