Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Im Rahmen des Aktivierungsmanagements der Stadt Bogen soll insbesondere im Ortskern wieder mehr Leben Einzug halten bzw. das historische Ensemble der Ortsmitte erhalten und aufgebessert werden.

Zu diesem Zweck soll das bereits seit 2014 bestehende Fassadenprogramm (inklusive des Vorgarten- und Hofprogrammes) neu aufgelegt werden. Zusätzlich wird ein Geschäftsflächenprogramm etabliert, dass durch Förderung entsprechender Maßnahmen Leerstände von Ladengeschäften im Sanierungsgebiet verhindern bzw. beseitigen soll.

 

Zweck des Geschäftsflächenprogrammes:

Ziel ist die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion im Stadtzentrum für die Bevölkerung der Stadt Bogen.

Der Einzelhandel, die Gastronomie, das Handwerk und der Dienstleistungsbereich im Ortskern sollen gestärkt werden, um die Versorgungsfunktion der Ortsmitte nachhaltig zu stärken und weiter auszubauen. Leerstände in der Erdgeschossebene sollen hierfür einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Einzelfall können bei drohenden Leerständen auch präventiv Umbaumaßnahmen zum Erhalt der Nutzung gefördert werden.

 

Zweck des Fassadenprogramms:

Ziel ist die Erhaltung des historischen Ensembles im Bereich des Stadtplatzes, der Bachstraße und der Dollmannstraße sowie die Förderung der städtebaulichen Entwicklung der Einfallstraßen: Deggendorfer Straße (gesamt), Straubinger Straße, Bahnhofstraße. Die Entwicklung und Förderung soll durch die geeignete Erhaltungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischen Gesichtspunkte unterstützt werden. Gefördert werden grundsätzlich die der Straße zugewandten Fassaden der angrenzenden Gebäude.

 

Die von der Stadt gewährte Förderung soll für beide Programme maximal 30% der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 15.000€ für beide Förderprogramme betragen.

Da diese Programme wiederum im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ förderfähig sind, erhält die Stadt 60% der ausbezahlten Beträge von der Regierung erstattet.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Neuauflage des Fassadenprogramms, sowie die Neueinführung des Geschäftsflächenprogramms.