Sitzung: 08.12.2021 BSA/18/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Grobe
Zusammenfassung der Themen der Anwohner |
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1. Bauleitplan-Verfahren |
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a) |
Zufälliges Hören vom
B-Plan |
b) |
§ 13 b Verfahren zur Umgehung des Tier- und Pflanzenschutzes |
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2. direkte Auswirkungen auf Bestandsgebäude |
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a) |
Ausblick verbaut |
b) |
Wertminderung der Objekte |
c) |
Beschattung |
d) |
Bebauung direkt an Grundstücksgrenzen |
e) |
eingepresst zwischen den Straßen |
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3. Erhalt der
Grünflächen/Randeingrünung/Tierschutz |
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a) |
Zusicherung großzügiger Randeingrünung bei Grundstückskauf Humelberg
IV |
b) |
Abschluss Baugebiet Humelberg IV |
c) |
Ökologie-/Umweltgedanke |
d) |
vorhandener und nun zu überbauender Grünstreifen als Ausgleichsfläche für das
damalige Baugebiet Humelberg IV eingeplant gewesen |
e) |
Flächenversiegelung |
f) |
Tierschutzgedanke |
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4. Anbindung an bestehende und künftige
Baugebiete |
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a) |
kein Mehrwert erkennbar und daher nicht nachvollziehbar |
b) |
ausreichende Erschließung über 2 Erschließungswege |
c) |
Widerspruch zu charakteristischen Grünzüge mit Geh- und Spazierwege
in den umliegenden Bebauungsplänen |
d) |
ökonomischer Mehrwert |
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5. Ausbau und Gestaltung des
Straßenverlaufs |
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a) |
Straßenbreite nicht geeignet für Durchfahrtsverkehr (Richtlinie
für Anlagen von Stadtstraßen) |
b) |
zusätzliche Lärmbelästigung |
c) |
verkehrsberuhigter Bereich (Sackgasse) als geschützte
Spielfläche für Kinder |
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Beschluss:
Zufälliges Hören vom B-Plan |
Das Verfahren wurde nach
dem Gesetz frühzeitig ortsüblich durch Aushänge bekannt gemacht und im
Internet zur Verfügung gestellt. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben
und ist daher nicht zu beanstanden |
§ 13 b Verfahren zur Umgehung des Tier- und Pflanzenschutzes |
Das grds. Fehlen einer
Umweltprüfung erlaubt nicht die Umgehung von Verbotstatbestände nach $ 44
BNatSchG für besonders geschützte und bestimmte Tier- und Pflanzenarten.
Insofern wurde hier auch unter Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde
hinreichend Rechnung getragen |
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Ausblick verbaut |
Es gibt grundsätzlich
kein Recht auf freie Sicht; hier sind die gesetzlichen Vorgaben des
Abstandsflächenrechts hinreichend gewürdigt |
Wertminderung der Objekte |
Eine Wertminderung ist
nicht erkennbar, vielmehr ist durch die zusätzliche Anbindung mindestens von
einer gleichbleibenden Wertebeurteilung auszugehen |
Beschattung |
Eine Beschattung ist
nicht erkennbar. Der Anschluss der Straße ist Richtung Norden geplant und
hält die gesetzlichen Abstände ein. |
Bebauung direkt an Grundstücksgrenzen |
Mit der geplanten
Straßeneingrünung ist eine direkte Bebauung nicht ersichtlich |
eingepresst zwischen den Straßen |
Es ist nicht
ersichtlich, siehe Bebauung direkt an Grundstücksgrenzen |
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Zusicherung großzügiger Randeingrünung bei Grundstückskauf
Humelberg IV |
eine schriftliche
Zusicherung wurde nicht vorgelegt. Die Auszüge lassen vermuten, dass
zeitbezogen geurteilt wurde, und daher einer künftigen planungsrechtlichen
Änderung stadteigener Grundstücke nichts entgegensteht. |
Abschluss Baugebiet Humelberg IV |
Ein Abschluss bleibt
durch die gliedernde und abschirmende Grünfläche weiterhin vorhanden;
lediglich die stadteigene Bauparzelle ist hiervon ausgenommen, was
topographisch jedoch hinzunehmen ist |
Ökologie-/Umweltgedanke |
Dem Gedanken wird sowohl
durch die Grünflächen als auch durch die verbindlich festgesetzten Bäume
hinreichend Rechnung getragen. |
vorhandener und nun zu überbauender Grünstreifen als Ausgleichsfläche für das
damalige Baugebiet Humelberg IV eingeplant gewesen |
Der zu überbauende Grünstreifen
ist im B-Plan "Humelberg IV" als öffentliche Grünfläche
klassifiziert und nicht als Ausgleichsfläche. Es war zum damaligen Zeitpunkt
eine nicht beplanbare Rest(grün)fläche, welche nun einem Nutzen zugeführt
wird |
Flächenversiegelung |
Der Flächenversiegelung
wird hier gezielt Rechnung getragen. Vgl. hierzu die Stellungnahme der
Regierung von Niederbayern ("Anbidung an geeignte Siedlungseinheit
--> entspricht dem Ziel des LEP) |
Tierschutzgedanke |
Mit der Schaffung von
Bäumen und Grünflächen wird hier hinreichend Rechnung getragen; eine
Abstimmung erfolgte mit der unteren Naturschutzbehörde |
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kein Mehrwert erkennbar und daher nicht nachvollziehbar |
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ausreichende Erschließung über 2 Erschließungswege |
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Widerspruch zu charakteristischen Grünzüge mit Geh- und
Spazierwege in den umliegenden Bebauungsplänen |
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ökonomischer Mehrwert |
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Straßenbreite nicht geeignet für Durchfahrtsverkehr (Richtlinie
für Anlagen von Stadtstraßen) |
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zusätzliche Lärmbelästigung |
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verkehrsberuhigter Bereich (Sackgasse) als geschützte
Spielfläche für Kinder |
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Wortmeldung eines Anliegers wird beschlossen: 9:0
Zusammenfassend wird beschlossen, dass entgegen der bisherigen Planung vorerst kein asphaltierter Durchgangsverkehr an die Siebenbürger Str. gebaut werden soll.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird somit hinsichtlich Straßenführung umgeändert. Ein Teilbereich wird in einen für den Notverkehr befahrbaren Fuß- und Radweg (vgl. Humelberg IV) umgeplant. Die geplante L-Straße (Freundorfer Weg zum neuen Baugebiet Humelberg VI) wird jedoch beibehalten, um flächensparend und ohne Sackgassen, u.a. das potienzielle Baugrundstück der Stadt Bogen, erschließen zu können.
Somit sind die noch offenen Belange (vgl. Zusammenfassung der Anwohner: „Anbindung an bestehende und künftige Baugebiete“ und „Ausbau und Gestaltung des Straßenverlaufs“) der Bürgerinnen und Bürger dahingehend abgewogen und hinreichend berücksichtigt.
Die übrigen Belange werden, wie vorgeschlagen abgewogen, zur Kenntnis genommen und sind hinreichend berücksichtigt.