Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Grobe Zusammenfassung der Themen der Anwohner

1. Bauleitplan-Verfahren

 

 a)

Zufälliges Hören vom  B-Plan

 b)

§ 13 b Verfahren zur Umgehung des Tier- und Pflanzenschutzes

 

 

2. direkte Auswirkungen auf Bestandsgebäude

a)

Ausblick verbaut

b)

Wertminderung der Objekte

c) 

Beschattung

d) 

Bebauung direkt an Grundstücksgrenzen

e) 

eingepresst zwischen den Straßen

 

 

3. Erhalt der Grünflächen/Randeingrünung/Tierschutz

 

a) 

Zusicherung großzügiger Randeingrünung bei Grundstückskauf Humelberg IV

b) 

Abschluss Baugebiet Humelberg IV

c) 

Ökologie-/Umweltgedanke

d) 

vorhandener und nun zu überbauender  Grünstreifen als Ausgleichsfläche für das damalige Baugebiet Humelberg IV eingeplant gewesen

e) 

Flächenversiegelung

f) 

Tierschutzgedanke

 

 

4. Anbindung an bestehende und künftige Baugebiete

 

a) 

kein Mehrwert erkennbar und daher nicht nachvollziehbar

b) 

ausreichende Erschließung über 2 Erschließungswege

c) 

Widerspruch zu charakteristischen Grünzüge mit Geh- und Spazierwege in den umliegenden Bebauungsplänen

d) 

ökonomischer Mehrwert

 

 

 

 

5. Ausbau und Gestaltung des Straßenverlaufs

 

a) 

Straßenbreite nicht geeignet für Durchfahrtsverkehr (Richtlinie für Anlagen von Stadtstraßen)

b) 

zusätzliche Lärmbelästigung

c) 

verkehrsberuhigter Bereich (Sackgasse) als geschützte Spielfläche für Kinder

 

 

 


Beschluss:

 

Zufälliges Hören vom B-Plan

Das Verfahren wurde nach dem Gesetz frühzeitig ortsüblich durch Aushänge bekannt gemacht und im Internet zur Verfügung gestellt. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist daher nicht zu beanstanden

§ 13 b Verfahren zur Umgehung des Tier- und Pflanzenschutzes

Das grds. Fehlen einer Umweltprüfung erlaubt nicht die Umgehung von Verbotstatbestände nach $ 44 BNatSchG für besonders geschützte und bestimmte Tier- und Pflanzenarten. Insofern wurde hier auch unter Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde hinreichend Rechnung getragen

 

 

Ausblick verbaut

Es gibt grundsätzlich kein Recht auf freie Sicht; hier sind die gesetzlichen Vorgaben des Abstandsflächenrechts hinreichend gewürdigt

Wertminderung der Objekte

Eine Wertminderung ist nicht erkennbar, vielmehr ist durch die zusätzliche Anbindung mindestens von einer gleichbleibenden Wertebeurteilung auszugehen

Beschattung

Eine Beschattung ist nicht erkennbar. Der Anschluss der Straße ist Richtung Norden geplant und hält die gesetzlichen Abstände ein.

Bebauung direkt an Grundstücksgrenzen

Mit der geplanten Straßeneingrünung ist eine direkte Bebauung nicht ersichtlich

eingepresst zwischen den Straßen

Es ist nicht ersichtlich, siehe Bebauung direkt an Grundstücksgrenzen

 

 

Zusicherung großzügiger Randeingrünung bei Grundstückskauf Humelberg IV

eine schriftliche Zusicherung wurde nicht vorgelegt. Die Auszüge lassen vermuten, dass zeitbezogen geurteilt wurde, und daher einer künftigen planungsrechtlichen Änderung stadteigener Grundstücke nichts entgegensteht.

Abschluss Baugebiet Humelberg IV

Ein Abschluss bleibt durch die gliedernde und abschirmende Grünfläche weiterhin vorhanden; lediglich die stadteigene Bauparzelle ist hiervon ausgenommen, was topographisch jedoch hinzunehmen ist

Ökologie-/Umweltgedanke

Dem Gedanken wird sowohl durch die Grünflächen als auch durch die verbindlich festgesetzten Bäume hinreichend Rechnung getragen.

vorhandener und nun zu überbauender  Grünstreifen als Ausgleichsfläche für das damalige Baugebiet Humelberg IV eingeplant gewesen

Der zu überbauende Grünstreifen ist im B-Plan "Humelberg IV" als öffentliche Grünfläche klassifiziert und nicht als Ausgleichsfläche. Es war zum damaligen Zeitpunkt eine nicht beplanbare Rest(grün)fläche, welche nun einem Nutzen zugeführt wird

Flächenversiegelung

 

Der Flächenversiegelung wird hier gezielt Rechnung getragen. Vgl. hierzu die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern ("Anbidung an geeignte Siedlungseinheit --> entspricht dem Ziel des LEP)

Tierschutzgedanke

Mit der Schaffung von Bäumen und Grünflächen wird hier hinreichend Rechnung getragen; eine Abstimmung erfolgte mit der unteren Naturschutzbehörde

 

kein Mehrwert erkennbar und daher nicht nachvollziehbar

 

ausreichende Erschließung über 2 Erschließungswege

 

Widerspruch zu charakteristischen Grünzüge mit Geh- und Spazierwege in den umliegenden Bebauungsplänen

 

ökonomischer Mehrwert

 

 

Straßenbreite nicht geeignet für Durchfahrtsverkehr (Richtlinie für Anlagen von Stadtstraßen)

 

zusätzliche Lärmbelästigung

 

verkehrsberuhigter Bereich (Sackgasse) als geschützte Spielfläche für Kinder

 

 

 

Wortmeldung eines Anliegers wird beschlossen:      9:0

 

 

Zusammenfassend wird beschlossen, dass entgegen der bisherigen Planung vorerst kein asphaltierter Durchgangsverkehr an die Siebenbürger Str. gebaut werden soll.

 

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird somit hinsichtlich Straßenführung umgeändert. Ein Teilbereich wird in einen für den Notverkehr befahrbaren Fuß- und Radweg (vgl. Humelberg IV) umgeplant. Die geplante L-Straße (Freundorfer Weg zum neuen Baugebiet Humelberg VI) wird jedoch beibehalten, um flächensparend und ohne Sackgassen, u.a. das potienzielle Baugrundstück der Stadt Bogen, erschließen zu können.

 

Somit sind die noch offenen Belange (vgl. Zusammenfassung der Anwohner: „Anbindung an bestehende und künftige Baugebiete“ und „Ausbau und Gestaltung des Straßenverlaufs“) der Bürgerinnen und Bürger dahingehend abgewogen und hinreichend berücksichtigt.

 

Die übrigen Belange werden, wie vorgeschlagen abgewogen, zur Kenntnis genommen und sind hinreichend berücksichtigt.