Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen.

 

Vor Bestandskraft ist von Seiten des Vorhabenträger sowohl eine grundbuchrechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche als auch ein Vordruck (Angebot) zum städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer vorzulegen, in dem sich dieser zur Einhaltung der Rechte und Pflichten der künftigen Ausgleichsfläche verpflichtet.