Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat legt den Geltungsbereich für das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes der Stadt Bogen „SO PV-Freiflächenanlage Hörabach I“ - Erweiterung mit den Fl.Nr. 1887/3, 1887 und 1949, Gemarkung Degernbach, fest und beschließt die Aufstellung des entsprechenden Gebietes. Dieses umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5,6 ha.

 

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

 

Im Durchführungsvertrag ist seitens der Verwaltung zu regeln, dass, gemessen am jährlichen Stromerlös, die entsprechende jährliche Gewerbesteuer an die Stadt Bogen zu zahlen ist. Dies ist für die Laufzeit des Betriebes der Anlage festzuschreiben.