Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Die Meinung des Landratsamtes über die tatsächliche Verfügung des Geländes wird nicht geteilt. Man hat mit dem Eigentümer bzw. den Erbbauberechtigten bisher lockere Vorgespräche geführt. Ob es bei der Meinung des derzeitigen Erbbauberechtigten verbleibt, ist abzuwarten. Die Erfahrung zeigt, dass, sobald ein Bebauungsplan rechtsverbindlich und die konkrete Nutzung festgesetzt ist, Bewegung in die Grundstücksverhandlungen kommt. Von einer unzulässigen Vorratsplanung kann keine Rede sein. Die bestehenden Wohnmobilstellplätze reichen nicht aus. Darum wurde die Planung auf diesem Areal aufgegriffen.

 

Das Deckblatt Nr. 31 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist als vorbereitende Bauleitplanung unabhängig vom Bebauungsplan zu sehen.

 

Der Empfehlung, von der Weiterführung der Bauleitplanung für Deckblatt Nr. 31 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie des Bebauungsplanes Abstand zu nehmen, wird nicht gefolgt.