Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 2

Die Freiland-Photovoltaikanlage Obermenach ist für eine Teilfläche des Flurstücks 1902, Gemarkung Oberalteich mit einer Fläche von ca. 3,0 ha hinsichtlich der Bauleitplanverfahren genehmigt worden und liegt derzeit aus.

 

Nun soll die Fläche um die Fl.-Nr. 1901, Restfläche Fl.-Nr. 1902, 1902/1, Gemarkung Oberalteich, erweitert werden, was somit eine Gesamtfläche von ca. 15 ha ergibt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat folgt dem Beschluss des Bau- und Stadtentwicklungsausschusses, sowohl den Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Deckblatt Nr. 59), als auch den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Freiland Photovoltaikanlage Obermenach“ der Stadt Bogen mit den Fl.-Nr. 1901, Restfläche Fl.-Nr. 1902, 1902/1, Gemarkung Oberalteich zu erweitern und als Sondergebiet zur Errichtung von einer Photovoltaikanlage auszuweisen. Der Geltungsbereich umfasst somit eine Gesamtfläche von ca. 15 ha.

 

Die Fortführung der Bauleitplanung setzt eine positive Einspeisezusage voraus.

 

Die hierfür entstehenden Kosten sind allesamt vom Antragsteller zu tragen.

 


Abstimmungsvermerke:

 

Die StR-Mitglieder Brunner und Limbrunner-Gold sind aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.