Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Belange und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind in der künftigen Planung zu berücksichtigen.

 

Hierbei sind die Planungen um eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Bedarf neuer Wohnbauflächen unter Rücksprache mit dem Fachbereich II der Stadt Bogen zu ergänzen.

 

Im Einzelnen wird festgehalten, dass durch das Trenngrün zwischen Bogen und Oberalteich eine Freifläche zu erhalten ist und daher keine weitere Überplanung in der Zukunft mehr möglich ist. Eine entsprechende Ortsrandeingrünung ist dem Bebauungs- und Grünordnungsplan vorbehalten.

 

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Weiherwiesäcker III“ wird nicht zurückgenommen. Derzeit laufen zwar weitere Verhandlungen für die Fortentwicklung des Gebietes, jedoch bislang ohne jeglichen Erfolg. Darüber hinaus würden bei einer erneuten Entwicklung in der Zukunft höhere Ausgleichsflächen anfallen, als bei der Rechtskraft aus dem Jahre 2001.

 

Ferner ist das Bemühen der Stadt im Bereich der Aktivierung von Innenentwicklungspotenziale näher Aufzuzeigen.

 

Insbesondere soll in der künftigen Planung auch auf die geplante Anzahl von Wohneinheiten (ca. 78), der geplante Zeitraum der Entwicklung (nächsten 5 Jahre) und dem demographischen Wandel des Einzugsgebietes (Bau von kleineren Wohneinheiten) eingegangen werden, auch wenn diese überwiegend dem Bebauungs- und Grünordnungsplan vorbehalten sein sollte.