Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

 

Die Belange werden zur Kenntnis genommen und sind in der künftigen Planung zu berücksichtigen.

 

Beim Geltungsbereich handelt es sich nicht um einen vorbelasteten Standort, sondern um einen Standort innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald. Da die Bebauung nicht dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes dient, wird empfohlen, einen Standort außerhalb des Landschaftsschutzgebiets zu wählen. Diesem wird aber widersprochen.

 

Die vom Vorhabenträger dargelegten Argumente sind derzeit nicht ausreichend und sind daher nochmals detaillierter in der künftigen Planung zu erläutern.

 

Da die aufgeführten Aspekte/Argumente auch nicht abgewogen werden können, bleibt für das weitere Bauleitplanverfahren die positive Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet abzuwarten. Die Kosten hierfür hat allein der Antragsteller zu tragen.