Sitzung: 19.05.2021 BSA/10/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das Einvernehmen wird mit dem Hinweis erteilt, dass bei dem Bauvorhaben keine Beeinträchtigung der Pflege des Gewässers 3. Ordnung gegeben ist. Hierzu sollte im weiteren Verlauf der Genehmigung auch im Rahmen des potenziell anfallenden Hochwassers das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf beteiligt werden.
Ferner sind die Kosten einer evtl. Verlegung des Grabens ausschließlich vom Antragsteller zu tragen.