Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Ablehnung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Aufteilung eines Teilbereiches zum Sondergebiet Altenwohnen wird entsprechend der Bitte des technischen Bauamts im Landratsamt jedoch beibehalten, um die Anforderungen der Stellplatzanzahl entsprechend der derzeit gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Bogen kontrollieren zu können und Missverständnisse zu vermeiden.

 

Lediglich mit der Teilung in ein Sondergebiet Altenwohnen ist es laut Planungsbüro dem Antragsteller möglich, der Stellplatzanforderung der Stadt Bogen gerecht zu werden.