Sitzung: 28.04.2021 SR/58/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Bei der
Friedhofsverwaltung der Stadt Bogen wird immer häufiger nachgefragt, ob ein
Verkauf von Gräbern oder Urnennischen auch ohne Sterbefallbezug möglich ist.
Derzeit werden Gräber und Urnennischen nur in direkten Zusammenhang mit einem
Sterbefall verkauft. Einem Verkauf ohne Sterbefallbezug steht aus Sicht der
Friedhofsverwaltung nichts entgegen. Eine Änderung des § 12 A Abs. 1
(Urnennischen) der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 17.12.2020 ist
erforderlich.
Beschluss:
Dem Verkauf von
Gräbern und Urnennischen ohne Sterbefallbezug, sowie der erforderlichen
Änderung des § 12 A (Urnennischen) und des § 12 B (Urnengräber, naturnahe
Bestattung) der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 17.12.2020, wird auf den Friedhöfen
der Stadt Bogen zugestimmt.
Abstimmungsvermerke:
StR-Mitglied Eckl
ist bei der Abstimmung nicht anwesend.