Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Bogen wird immer häufiger nachgefragt, ob ein Verkauf von Gräbern oder Urnennischen auch ohne Sterbefallbezug möglich ist. Derzeit werden Gräber und Urnennischen nur in direkten Zusammenhang mit einem Sterbefall verkauft. Einem Verkauf ohne Sterbefallbezug steht aus Sicht der Friedhofsverwaltung nichts entgegen. Eine Änderung des § 12 A Abs. 1 (Urnennischen) der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 17.12.2020 ist erforderlich.

 


Beschluss:

 

Dem Verkauf von Gräbern und Urnennischen ohne Sterbefallbezug, sowie der erforderlichen Änderung des § 12 A (Urnennischen) und des § 12 B (Urnengräber, naturnahe Bestattung) der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 17.12.2020, wird auf den Friedhöfen der Stadt Bogen zugestimmt.

 


Abstimmungsvermerke:

StR-Mitglied Eckl ist bei der Abstimmung nicht anwesend.