Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Das Bundeswehrdienstleistungszentrum Bogen (BwDLZ) möchte sein Verbandsabzeichen, welches das Bogener Stadtwappen beinhaltet, gerne weiterverwenden. Eine Nachforschung hat ergeben, dass die hierfür erforderliche Genehmigung durch die Stadt Bogen noch nicht vorliegt. Die Verwendung ist erlaubnispflichtig nach Art. 4 Abs. 3 GO.


Beschluss:

 

Die Verwendung des Bogener Stadtwappens als Teils des Verbandsabzeichens des Bundeswehrdienstleistungszentrums Bogen wird genehmigt.


Abstimmungsvermerke:

StR-Mitglied Muhr ist bei der Abstimmung nicht anwesend.