Sitzung: 14.04.2021 BSA/09/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das Gremium nimmt die Stellungnahme zur
Kenntnis.
Aufgrund der Nachfrage nach Bauflächen
innerhalb von Einfürst sowie aus Gründen der Innenentwicklung soll der
Ortssteil Einfürst nachverdichtet und sinnvoll erweitert werden.
Zum
Einen ist die Schließung
einer städtebaulichen Lücke südlich der Hauptstraße vorgesehen (Flurstück Nr.
1228). Diese Fläche ist bereits zum Großteil als Baufläche (MD) im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Einfürst definiert. Eine Erweiterung der zulässigen gestalterischen
Festsetzungen bedingt die Bauleitplanung für diese Fläche. Daneben soll der
naturschutzrechtliche Ausgleich für die Bebauung dieser Fläche unmittelbar
angrenzend zugeordnet werden.
Zum
Anderen soll eine
Teilfläche des Flurstücks Nr. 1068, die bisher als private Grünfläche mit zu
erhaltendem Obstbaumbestand festgesetzt war, im Sinne der Nachverdichtung in
eine Baufläche umgewandelt werden. Der südwestliche Teil des Flurstücks ist
bereits als Baufläche definiert.
Darüber
hinaus sollen diese Flächen bzw. der Ortsrand von Einfürst aufgrund der
Wohnbauflächennachfrage in Richtung Norden erweitert werden.
Für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft durch die Erschließung und Bebauung wird ein entsprechender
naturschutzrechtlicher Ausgleich verbindlich zugeordnet und erbracht.
Hierzu ist ein Abstimmungsgespräch vom
Vorhabensträger mit der unteren Naturschutzbehörde abzuhalten.
Durch die gestalterischen und
grünordnerischen Festsetzungen können negative Auswirkungen auf die Schutzgüter
Mensch, Tiere, Pflanzen, Orts- und Landschaftsbild vermieden werden.
Aus den o.g. Gründen hält der Stadtrat an der
Bauleitplanung weiterhin fest.
Die Ausgleichsmaßnahmen sind angepasst an die
Stellungnahme zu ändern.
Der Hinweis zur rechtlichen Sicherung der Kompensationsflächen
ist unter den Textlichen Hinweisen Punkt k) bereits enthalten.
Der gesamte Ortsteil Einfürst liegt im
genannten Landschaftsschutzgebiet. Lediglich eine Baufläche am südöstlichen
Ortsrand befindet sich außerhalb des Schutzgebietes. Ein entsprechender Hinweis
ist in der Begründung aufgeführt.